KI-Information
Einsatz von KI-Technologien durch den Auftragnehmer
- Der Auftragnehmer (ISA) kann bei der Erbringung seiner Leistungen Softwarelösungen einsetzen, die Verfahren der Künstlichen Intelligenz nutzen (z. B. Large Language Models).
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen solcher Systeme erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO, GeschGehG sowie der EU-KI-Verordnung). Auf Nachfrage weist der Auftragnehmer die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden nach.
- Eine Nutzung von Daten des Auftraggebers zu anderen Zwecken – insbesondere für die Weitergabe an Dritte oder das Training der eingesetzten Systeme – erfolgt nicht ohne vorherige, ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.